Streitfälle um Domainnamen
Wer einen Namen für sich beansprucht, hat je nach Endung unterschiedliche Wege. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie lange sie dauern und was am Ende möglich ist.
01UDRP
Die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy gilt für generische Endungen wie .com, .net und .org und für einige Länderendungen. Ein Beschwerdeführer muss drei Punkte gemeinsam nachweisen: der Name ist mit seiner Marke identisch oder verwechselbar ähnlich, der Inhaber hat kein eigenes Recht oder berechtigtes Interesse an dem Namen, und der Name wurde bösgläubig registriert und genutzt. Ergebnis ist die Übertragung oder Löschung des Namens, Schadenersatz gibt es in diesem Verfahren nicht.
02DENIC-Dispute bei .de
Für .de-Namen gibt es kein UDRP-Verfahren. Wer Rechte an einem Namen geltend macht, kann bei der DENIC einen Dispute-Eintrag setzen lassen. Der Name bleibt beim bisherigen Inhaber, kann von diesem aber nicht mehr übertragen werden, und der Eintragende wird automatisch neuer Inhaber, sobald der Name freigegeben wird. Der eigentliche Streit wird daneben vor den ordentlichen Gerichten geführt.
03Gerichtlicher Weg
Vor Gericht sind weitergehende Ansprüche möglich, etwa Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz. Das Verfahren dauert länger und ist mit einem Kostenrisiko verbunden. In der Praxis geht dem meist eine Abmahnung voraus.
04Der Vergleich
| Verfahren | Anwendungsbereich | Mögliches Ergebnis |
|---|---|---|
| UDRP | Generische Endungen und einige Länderendungen | Übertragung oder Löschung |
| DENIC-Dispute | Nur .de | Sperre der Übertragung, Anwartschaft auf den Namen |
| Gericht | Alle Endungen mit inländischem Bezug | Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz |
05Für Inhaber, die eine Beschwerde erhalten
- Fristen notieren, sie sind in diesen Verfahren kurz.
- Belegen, seit wann und wofür der Name genutzt wird.
- Belegen, wie und wann der Name erworben wurde.
- Keine Angebote an den Beschwerdeführer schicken, solange das Verfahren läuft.
- Rechtsrat einholen, bevor eine Erklärung abgegeben wird.
Dieser Text gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Grundlagen zu Kennzeichenrechten stehen unter Markenrecht.