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Eine vergebene Domain kaufen

Der Wunschname ist vergeben, die Website darauf ist leer oder zeigt eine Parkseite. Das ist kein Ausschlusskriterium. Ein großer Teil der registrierten Namen liegt ungenutzt in Portfolios und ist grundsätzlich zu haben.

01Zuerst: den Status prüfen

Ein Blick auf den Namen zeigt viel. Zeigt er eine Parkseite mit Kaufhinweis, ist der Weg kurz. Läuft eine echte Website darauf, ist der Name meist teuer oder gar nicht zu bekommen. Steht er auf einem Marktplatz, ist der Preis oder das Gebotsverfahren bereits definiert, etwa unter https://www.tappaya.com/domains-for-sale.

02Den Inhaber ermitteln

Seit der Datenschutz-Grundverordnung sind die Inhaberdaten in der Whois-Auskunft weitgehend geschwärzt. Sichtbar bleiben meist Registrar, Registrierungsdatum und Nameserver. Für .de-Namen erteilt die DENIC Auskunft über ein eigenes Kontaktformular. Ansonsten führen der Weg über den Registrar, ein Kontaktformular auf einer Parkseite oder ein Eintrag auf einem Marktplatz zum Ziel.

03Die Anfrage

Kurze Anfragen bekommen die besten Antworten. Wer schreibt, sollte klarmachen, dass ein ernsthaftes Interesse besteht und wie schnell er abwickeln kann. Die eigene Zahlungsbereitschaft muss dabei nicht in der ersten Nachricht stehen. Zurückhaltung ist ratsam bei Hinweisen auf große Budgets, Investorenrunden oder Firmennamen, die eine hohe Zahlungsbereitschaft vermuten lassen.

Was eine gute Anfrage enthält

  • Den Namen, um den es geht, ohne Umschweife.
  • Die Frage, ob ein Verkauf grundsätzlich in Frage kommt.
  • Einen Hinweis auf die gewünschte Abwicklung über eine Treuhandstelle.
  • Eine erreichbare Absenderadresse.

04Preis einordnen

Ohne Vergleich lässt sich kein Gebot begründen. Hilfreich sind vergleichbare Namen in derselben Endung, die Frage, wie viele andere Unternehmen denselben Namen brauchen könnten, und die Alternativen: eine andere Endung, ein zusammengesetztes Wort, ein anderer Name. Wer keine Alternative hat, verhandelt aus einer schwächeren Position. Die Einordnung im Detail steht unter Domainbewertung.

05Vor dem Gebot prüfen

  • Gibt es eingetragene Marken, die dem Namen entsprechen?
  • Wurde der Name früher für unerwünschte Inhalte genutzt?
  • Zeigt das Internet Archive eine Vorgeschichte, die stört?
  • Ist die Endung für das geplante Projekt und die Zielgruppe passend?
  • Welche Schreibvarianten und benachbarten Endungen sind frei?

06Übernahme absichern

Ab dem Handschlag gilt dieselbe Reihenfolge wie beim Verkauf: Einigung schriftlich, Zahlung an die Treuhandstelle, Übertragung, Bestätigung, Freigabe. Erst wenn der Name im eigenen Konto liegt und die Inhaberdaten geändert sind, ist der Kauf abgeschlossen. Danach folgen Nameserver, ein Zertifikat und die Einrichtung der E-Mail. Dazu DNS und Nameserver und SSL.