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Treuhand: Geld und Name sicher tauschen

Bei einem Domainverkauf treffen sich zwei Parteien, die sich nicht kennen. Eine von beiden müsste vorleisten. Genau dieses Problem löst eine Treuhandabwicklung.

01Der Ablauf

  1. Käufer und Verkäufer einigen sich auf Name, Betrag und Frist.
  2. Der Käufer überweist den Betrag an die Treuhandstelle.
  3. Die Treuhandstelle bestätigt dem Verkäufer den Eingang.
  4. Der Verkäufer leitet die Übertragung ein.
  5. Der Käufer bestätigt, dass der Name in seinem Konto liegt.
  6. Die Treuhandstelle zahlt an den Verkäufer aus.

Jeder Schritt ist dokumentiert. Bricht eine Seite ab, ist geregelt, wohin der Betrag zurückgeht. Ohne diesen Rahmen bleibt nur die Frage, wer zuerst liefert, und die ist bei fremden Vertragspartnern nicht sinnvoll zu beantworten.

02Was die Treuhandstelle prüft

  • Ob der Betrag vollständig und in der vereinbarten Währung eingegangen ist.
  • Ob die Übertragung tatsächlich stattgefunden hat.
  • Ob die Fristen eingehalten wurden.
  • Ob die Beteiligten die hinterlegten Kontaktdaten bestätigt haben.

03Ungeeignete Zahlungswege

Nicht jeder Zahlungsweg passt zu einem Domainverkauf. Dienste, die eine Rückbuchung durch den Zahlenden zulassen, sind für den Verkäufer riskant: der Name ist übertragen, der Betrag kann Wochen später zurückgeholt werden. Ebenso ungeeignet sind Bargeldtransfers und Gutscheincodes, weil sie sich nach dem Versand nicht mehr zurückholen lassen. Der Bereich gehört zu den häufigsten Angriffspunkten, siehe Betrug erkennen.

04Treuhand über den Marktplatz

Wer über einen Marktplatz verkauft, muss die Treuhandstelle nicht selbst suchen. Bei Tappaya ist sie Teil des Ablaufs: https://www.tappaya.com/de. Die Plattform verifiziert die Kontaktdaten der Beteiligten und begleitet Zahlung und Übertragung.

05Was im Vertrag stehen sollte

  • Der Domainname in exakter Schreibweise, mit Endung.
  • Betrag und Währung.
  • Der Übertragungsweg: Registrarwechsel oder registrarinterne Übergabe.
  • Eine Frist für die Einleitung der Übertragung.
  • Wer die Gebühren des Transfers trägt.
  • Was gilt, wenn die Übertragung scheitert.